Entscheidung und Klage
Allgemeine Informationen
Auf Grund des Gutachtens entscheidet der zuständige Entscheidungsträger, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe das Pflegegeld zuerkannt wird. Dies wird in Form eines Bescheides mitgeteilt.
Fristen
Die betroffenen Personen bekommen das Pflegegeld rückwirkend ab dem der Antragstellung folgenden Monat.
Zuständige Stelle
Online-Ratgeber und -Rechner
Zusätzliche Informationen
Sollten die Betroffenen mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, haben diese die Möglichkeit, gegen den Bescheid eine Klage einzubringen (Verfahren vor den Gerichten).
Rechtsgrundlagen
§§ 9, 22 und 27 Bundespflegegeldgesetz (BPGG)
Stand: 01.01.2019
Hinweis
Hinweis
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz