Anrechnung der Pflegezeiten auf die Pension
Sämtliche Zeiten, in denen eine Selbstversicherung zur Pflege eines behinderten Kindes oder eine Selbstversicherung bzw. Weiterversicherung in der Pensionsversicherung bestand, werden als Beitragszeiten für die Pension berücksichtigt.
Stand: 01.01.2019
Hinweis
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Abgenommen durch:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
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