Unterweisung in lebensrettenden Maßnahmen/Erste-Hilfe-Kurs
Für die Erteilung einer Lenkberechtigung ist ein Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder über die Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses zu erbringen.
Mindestdauer
- Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen: sechs Stunden für alle Klassen, außer Klasse AM, Klasse D und Klasse DE
- Erste-Hilfe-Kurs: 16 Stunden für die Klasse D und Klasse DE
Die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder der Erste-Hilfe-Kurs wird im Regelfall über Vermittlung der Fahrschule angeboten.
Bei folgenden Institutionen werden beispielsweise Erste-Hilfe-Kurse angeboten:
- Österreichisches Rotes Kreuz
- Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs
- Johanniter-Unfall-Hilfe Österreich
- Malteser Hospitaldienst Austria
- Grünes Kreuz
- Österreichweiter eigenständiger Rettungs-, Krankentransport und Sanitätshilfsdienst
- Rettungs- oder Krankenbeförderungsdienst einer Gebietskörperschaft
Bei der sechsstündigen Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen gibt es keine Beschränkung der Gültigkeitsdauer.
Rechtsgrundlagen
- Führerscheingesetz (FSG)
- Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV)
Stand: 01.01.2019
Hinweis
Hinweis
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie