Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger
Zur finanziellen Unterstützung von Krankenversicherten in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage wurde von den Krankenversicherungsträgern ein Unterstützungsfonds eingerichtet. Zuschüsse aus diesem Fonds werden beispielsweise in Fällen mit besonders hohen Aufwendungen für medizinische Behandlungen gewährt.
Auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger besteht kein Rechtsanspruch. Der Unterstützungsfonds entscheidet aufgrund der individuellen Notsituation und abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Person.
Weiterführende Links
Unterstützungsfonds (Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger)
Rechtsgrundlagen
- § 84 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
- § 42 Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG)
- § 28 Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG)
- § 44 Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG)
Stand: 01.01.2019
Hinweis
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Abgenommen durch:
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger