Arbeiten im Nicht-EU-Raum

Allgemeines

Da die Regelungen bezüglich Einreise, Aufenthaltsrecht, Arbeitserlaubnis und Sozialversicherung von Land zu Land unterschiedlich sind, empfiehlt es sich, in einem ersten Schritt die ausländische Vertretungsbehörde in Österreich zu kontaktieren. Dort sind ausführliche Informationen und hilfreiche Tipps für die Arbeitsaufnahme im Ausland erhältlich.

Working Holiday-Programme

Die Working Holiday-Programme mit Hongkong, Israel, Japan, Neuseeland, Südkorea, Taiwan, Australien, Chile, Argentinien und Kanada ermöglichen jungen Österreicherinnen/Österreichern zwischen 18 und 30 Jahren während eines sechs- bzw. zwölfmonatigen Ferienaufenthalts in diesen Ländern einer beliebigen Beschäftigung nachzugehen. Dabei sind die geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften einzuhalten.

Das Working Holiday-Programm basiert auf Gegenseitigkeit, d.h. auch junge Hongkongerinnen/Hongkonger, Israelinnen/Israeli oder Staatsangehörige des Staates Israel, Japanerinnen/Japaner, Neuseeländerinnen/Neuseeländer, Süd-Koreanerinnen/Süd-Koreaner, Taiwanerinnen/Taiwaner, Australierinnen/Australier, Chileninnen/Chilenen, Argentinierinnen/Argentinier und Kanadierinnen/Kanadier dürfen unter den gleichen Voraussetzungen während eines Working Holiday-Aufenthaltes in Österreich arbeiten.

Je nach Dauer des geplanten Aufenthalts ist bei der ausländischen Vertretungsbehörde in Österreich ein Visum zu beantragen.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 16. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten