Typisierung von Kfz-Umbauten
Allgemeine Informationen
Die Durchführung von Änderungen am Kfz, die die Serienmäßigkeit oder Verkehrs- und Betriebssicherheit beeinflussen können, muss im Genehmigungsdokument eingetragen werden.
BEISPIEL
- Motoränderungen (z.B. höhere Leistung durch Chiptuning)
- Fahrgestelländerungen (z.B. Tieferlegung)
- Lenkradänderungen
- Karosserieanbauteile (z.B. Spoiler)
- Andere Felgen und Reifen als im Typenschein angegeben
Zuständige Stelle
Die Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung des Bundeslandes, in dem sich Ihr Hauptwohnsitz befindet
Verfahrensablauf
Machen Sie in jedem Fall einen Termin bei der zuständigen Prüfstelle aus und erkundigen Sie sich, ob eine Genehmigung im konkreten Fall möglich ist.
Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- Gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Typengenehmigung bzw.
- Das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
- Bestätigung der Fachwerkstätte über den sach- und fachgerechten Umbau
- Eventuell Unbedenklichkeitsbestätigung des Fahrzeugherstellers
- Eventuell Ziviltechnikergutachten oder Gutachten einer staatlich autorisierten Prüfstelle
- Eventuell weitere Bestätigungen/Gutachten auf Verlangen der Prüfstelle
- Bei Vertretung: Vollmacht
Kosten
- Pro Änderung: rund 26 Euro
- Für die Eintragung in das Genehmigungsdokument: 14,30 Euro
Rechtsgrundlagen
- § 33 Kraftfahrgesetz (KFG)
- § 22a Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)
- Änderungserlass zu den baulichen Veränderungen an Fahrzeugen (Änderungsliste 12/2015)
Stand: 12.01.2018
Hinweis
Hinweis
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie