Lkw-Ferienfahrverbote 2018
Neben dem allgemeinen Nacht-, Wochenend- und Feiertagsfahrverbot für schwere Lkw gelten für
- Lkw oder Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t sowie für
- Lkw mit Anhängern, bei denen die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt,
folgende Fahrverbote:
Tag | Uhrzeit | Betroffene Straßen | Zusätzliche Information |
---|---|---|---|
Freitag, 30. März 2018 | 00:00 bis 22:00 Uhr | Inntalautobahn A 12 | Ziel der Fahrt liegt in Deutschland oder wird über Deutschland erreicht |
Freitag, 30. März 2018 | 00:00 bis 22:00 Uhr | Brennerautobahn A 13 | Ziel der Fahrt liegt in Deutschland oder wird über Deutschland erreicht |
Freitag, 30. März 2018 | 16:00 bis 22:00 Uhr | Inntalautobahn A 12 | Ziel der Fahrt liegt in Italien oder wird über Italien erreicht |
Freitag, 30. März 2018 | 16:00 bis 22:00 Uhr | Brennerautobahn A 13 | Ziel der Fahrt liegt in Italien oder wird über Italien erreicht |
Samstag, 31. März 2018 | 11:00 bis 15:00 Uhr | Inntalautobahn A 12 | Ziel der Fahrt liegt in Italien oder wird über Italien erreicht |
Samstag, 31. März 2018 | 11:00 bis 15:00 Uhr | Brennerautobahn A 13 | Ziel der Fahrt liegt in Italien oder wird über Italien erreicht |
Mittwoch, 25. April 2018 | 11:00 bis 22:00 Uhr | Inntalautobahn A 12 | Ziel der Fahrt liegt in Italien oder wird über Italien erreicht |
Mittwoch, 25. April 2018 | 11:00 bis 22:00 Uhr | Brennerautobahn A 13 | Ziel der Fahrt liegt in Italien oder wird über Italien erreicht |
Samstag, 2. Juni 2018 | 11:00 bis 15:00 Uhr | Inntalautobahn A 12 | Ziel der Fahrt liegt in Italien oder wird über Italien erreicht |
Samstag, 2. Juni 2018 | 11:00 bis 15:00 Uhr | Brennerautobahn A 13 | Ziel der Fahrt liegt in Italien oder wird über Italien erreicht |
alle Samstage von 30. Juni 2018 bis einschließlich 25. August 2018 | 10:00 bis 15:00 Uhr | Inntalautobahn A 12 | Ziel der Fahrt liegt in Italien oder wird über Italien erreicht |
alle Samstage von 30. Juni 2018 bis einschließlich 25. August 2018 | 10:00 bis 15:00 Uhr | Brennerautobahn A 13 | Ziel der Fahrt liegt in Italien oder wird über Italien erreicht |
alle Samstage von 30. Juni 2018 bis einschließlich 25. August 2018 | 08:00 bis 15:00 Uhr | Loferer Straße B 178 von Lofer bis Wörgl außerhalb des Ortsgebietes in beiden Fahrtrichtungen | Ausgenommen sind Fahrten mit Leerfahrzeugen bis 10:00 Uhr bis zum Wohnsitz der Lenkerin/des Lenkers, Firmensitz etc. |
alle Samstage von 30. Juni 2018 bis einschließlich 25. August 2018 | 08:00 bis 15:00 Uhr | Ennstalstraße B 320 beginnend bei Straßenkilometer 4,500 außerhalb des Ortsgebietes in beiden Fahrtrichtungen | Ausgenommen sind Fahrten mit Leerfahrzeugen bis 10:00 Uhr bis zum Wohnsitz der Lenkerin/des Lenkers, Firmensitz etc. |
alle Samstage von 30. Juni 2018 bis einschließlich 25. August 2018 | 08:00 bis 15:00 Uhr | Seefelder Straße B 177 im gesamten Bereich außerhalb des Ortsgebietes in beiden Fahrtrichtungen | Ausgenommen sind Fahrten mit Leerfahrzeugen bis 10:00 Uhr bis zum Wohnsitz der Lenkerin/des Lenkers, Firmensitz etc. |
alle Samstage von 30. Juni 2018 bis einschließlich 25. August 2018 | 08:00 bis 15:00 Uhr | Fernpassstraße B 179 von Nassereith bis Biberwier außerhalb des Ortsgebietes in beiden Fahrtrichtungen | Ausgenommen sind Fahrten mit Leerfahrzeugen bis 10:00 Uhr bis zum Wohnsitz der Lenkerin/des Lenkers, Firmensitz etc. |
alle Samstage von 30. Juni 2018 bis einschließlich 25. August 2018 | 08:00 bis 15:00 Uhr | Achensee Straße B 181 im gesamten Bereich außerhalb des Ortsgebietes in beiden Fahrtrichtungen | Ausgenommen sind Fahrten mit Leerfahrzeugen bis 10:00 Uhr bis zum Wohnsitz der Lenkerin/des Lenkers, Firmensitz etc. |
alle Samstage von 30. Juni 2018 bis einschließlich 25. August 2018 | 08:00 bis 15:00 Uhr | Ost Autobahn A 4 (vom Knoten Schwechat bis zur Staatsgrenze Nickelsdorf in beiden Fahrtrichtungen) | Ausgenommen sind Ziel- und Quellverkehre nach und aus den Bezirken Neusiedl am See, Eisenstadt, Eisenstadt-Umgebung, Rust, Mattersburg, Bruck an der Leitha, Gänserndorf und Korneuburg; ebenfalls ausgenommen sind Fahrten mit Leerfahrzeugen bis 10:00 Uhr bis zum Wohnsitz der Lenkerin/des Lenkers, Firmensitz etc. |
alle Samstage von 7. Juli 2018 bis 25. August 2018 | 07:00 bis 15:00 Uhr | Inntalautobahn A 12 | Ziel der Fahrt liegt in Deutschland oder wird über Deutschland erreicht |
alle Samstage von 7. Juli 2018 bis 25. August 2018 | 07:00 bis 15:00 Uhr | Brennerautobahn A 13 | Ziel der Fahrt liegt in Deutschland oder wird über Deutschland erreicht |
Freitag, 3. August 2018 | 16:00 bis 22:00 Uhr | Inntalautobahn A 12 | Ziel der Fahrt liegt in Italien oder wird über Italien erreicht |
Freitag, 3. August 2018 | 16:00 bis 22:00 Uhr | Brennerautobahn A 13 | Ziel der Fahrt liegt in Italien oder wird über Italien erreicht |
Mittwoch, 3. Oktober 2018 | 00:00 bis 22:00 Uhr | Inntalautobahn A 12 | Ziel der Fahrt liegt in Deutschland oder wird über Deutschland erreicht |
Mittwoch, 3. Oktober 2018 | 00:00 bis 22:00 Uhr | Brennerautobahn A 13 | Ziel der Fahrt liegt in Deutschland oder wird über Deutschland erreicht |
Ausnahmen von den oben genannten Fahrverboten
- Fahrten zu folgenden Zwecken sind von den genannten Fahrverboten ausgenommen:
- Beförderung von Schlacht- oder Stechvieh
- Beförderung von Postsendungen sowie periodischen Druckwerken
- Getränkeversorgung in Ausflugsgebieten
- Unaufschiebbare Belieferung von Tankstellen, gastronomischen Betrieben und Veranstaltungen
- Reparaturen an Kühlanlagen
- Abschleppdienst
- Pannenhilfe
- Einsätze bei Katastrophenfällen
- Medizinische Versorgung
- Einsätze von Fahrzeugen des Straßenerhalters oder von Fahrzeugen in dessen Auftrag zur Aufrechterhaltung des Straßenverkehrs
- Straßen- oder Bahnbau
- Einsätze von Fahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes
- Einsätze der Feuerwehr
- Einsätze der Müllabfuhr
- Entsorgung von Abfällen und Betrieb von Kläranlagen
- Einsätze von Fahrzeugen eines Linienverkehrsunternehmers
- mit Fahrzeugen nach Schaustellerart
- mit Fahrzeugen der Berufsgruppe der Beleuchter und Beschaller zum und vom Ort der Auftragserfüllung
- Transporte von frischem Obst, Gemüse, Milchprodukten, Eiern, Fleisch, Fisch, Back- und Konditorwaren, Kräutern, etc. inklusive Frachtbrief bzw. Ladeliste
- Unaufschiebbare Fahrten des Bundesheeres oder ausländischer Truppen
- Hilfstransporte anerkannter Organisationen
- Fahrten, die ausschließlich der Beförderung von Gütern von oder zu Flughäfen oder Militärflugplätzen, die für Zwecke der Zivilluftfahrt benützt werden, dienen
- Fahrten im kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße, wenn dies durch ein bestimmtes, mitzuführendes Dokument (CIM/UIRR-Vertrag) nachgewiesen werden kann.
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Stand: 29.03.2018
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HELP-Redaktion
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