Haltung von "Kampfhunden" in Vorarlberg
Die Haltung eines "Kampfhundes" ist in Vorarlberg bewilligungspflichtig. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:
- Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
- Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen
Im Einzelfall und bei Kampfhunden werden Maulkorb, Leinenzwang und/oder Verwahrungsauflagen mittels Bescheid vorgeschrieben.
Zuständige Behörde ist die Bürgermeisterin/der Bürgermeister.
HINWEIS
Gemeinden können weitere Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, wie den Maulkorb- und Leinenzwang, erlassen. Überprüfen Sie im Kapitel "Leben in der Gemeinde" ob Ihre Gemeinde weitere Informationen zur Hundehaltung auf HELP.gv.at zur Verfügung stellt.
Rechtsquellen
- Vorarlberger Gesetz über Angelegenheiten der örtlichen Sicherheitspolizei (Landes-Sicherheitsgesetz)
- Verordnung der Landesregierung über das Halten von Kampfhunden
Stand: 01.01.2018
Hinweis
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Abgenommen durch:
HELP-Redaktion
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