Rotationskraft
Rotationskräfte sind unselbstständig Erwerbstätige, die sich im Arbeitsvertrag gegenüber einer internationalen Arbeitgeberin/einem internationalen Arbeitgeber zum Wechsel des Arbeitsplatzes (Rotation) verpflichtet haben und deren Arbeitsvertrag sie folgendermaßen ausweist:
- Als leitende Angestellte, denen maßgebliche Führungsaufgaben selbstverantwortlich übertragen sind
- Als der Unternehmensleitung zugeteilte qualifizierte Mitarbeiterinnen/qualifizierte Mitarbeiter, die zur innerbetrieblichen Aus- oder Weiterbildung verpflichtet sind
- Als Vertreterinnen/Vertreter repräsentativer ausländischer Interessensvertretungen
Ausführliche Informationen zum Thema "Aufenthaltsbewilligung - Rotationsarbeitskraft - Antrag" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Stand: 16.01.2020
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oesterreich.gv.at-Redaktion
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