Zuschläge
Zuschläge sind – genauso wie Zulagen – Bestandteil des Entgelts und werden zusätzlich zum Grundgehalt ausbezahlt.
HINWEIS
Sie erhöhen die Bemessungsgrundlage im Beitragsrecht der Sozialversicherung und der Lohnsteuer.
- Überstundenzuschlag (ÜZ) und
- Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge (SFN-Z)
Stand: 31.05.2017
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HELP-Redaktion
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