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Zuschläge

Zuschläge sind – genauso wie Zulagen – Bestandteile des Entgelts und werden zusätzlich zum Grundgehalt ausbezahlt. Sie erhöhen die Bemessungsgrundlage im Beitragsrecht der Sozialversicherung und der Lohnsteuer. Es gibt jedoch Steuerbegünstigungen.

Beispiel

  • Überstundenzuschlag (ÜZ)
  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge (SFN-Z)
Letzte Aktualisierung: 13. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion