Ummeldung
Die Ummeldung ist verpflichtend bekannt zu geben, wenn ein neuer Hauptwohnsitz bezogen bzw. ein bestehender Nebenwohnsitz zum Hauptwohnsitz gemacht wird. Die Ummeldung hat innerhalb eines Monats bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeindeamt/Magistrat/Magistratisches Bezirksamt) zu erfolgen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Ummeldung" finden sich ebenfalls auf HELP.gv.at.
Stand: 26.07.2017
Hinweis
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HELP-Redaktion
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