Festnahme
Sinnverwandter Begriff: Verhaftung
Eine Festnahme ist eine Maßnahme gegen eine Person, die eine Freiheitsbeschränkung zur Folge hat. Sie darf nur unter bestimmten Voraussetzungen von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Polizei) vorgenommen werden.
Voraussetzung:- Die festzunehmende Person
- Ist verdächtigt, eine Straftat begangen zu haben
- Wurde auf frischer Tat ertappt
- Bei Gefahr im Verzug
- Bei Vorliegen zumindest eines Haftgrundes
- Auf richterlichen Befehl (Haftbefehl)
HINWEIS
Wenn die Ausstellung eines Haftbefehles nicht abgewartet werden kann, kann eine Festnahme auch ohne ihn erfolgen.
Innerhalb bestimmter Fristen muss eine Einvernahme der/des Festgenommenen stattfinden und über eine allfällige Untersuchungshaft oder Freilassung entschieden werden.
Ausführliche Informationen zum Thema "Festnahme(Verhaftung)" finden sich auf HELP.gv.at.
Stand: 01.01.2019
Hinweis
Hinweis
Abgenommen durch:
HELP-Redaktion
HELP-Redaktion