Aktivlegitimation
In einem Zivilprozess ist die Aktivlegitimation die Befugnis der Klägerin/des Klägers, den ihr/ihm zustehenden zivilrechtlichen Anspruch in eigenem Namen gerichtlich geltend zu machen.
Aktivlegitimiert ist, wer Inhaberin/Inhaber eines Rechtes ist.
Ausführliche Informationen zum Thema "Zivilrecht" finden sich auf HELP.gv.at.
Stand: 01.01.2019
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HELP-Redaktion
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