Amtstitel
In Österreich verfügen sowohl der Bund als auch die Bundesländer über unterschiedliche Amtstiteln und Verwendungsbezeichnungen. Beamte sind berechtigt, den ihnen zustehenden Amtstitel zu führen. Beamtinnen führen die Amtstitel und Verwendungsbezeichnungen, soweit dies sprachlich möglich ist, in der weiblichen Form.
Amtstitel sind u.a. vorgesehen für:
- Bundesbeamte und Bundesbeamtinnen der Allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung
- Staatsanwälte und Staatsanwältinnen
- Beamte und Beamtinnen des Exekutivdienstes
- Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen
Nähere Informationen zu "Amtstiteln" finden sich ebenfalls auf HELP.gv.at.
Stand: 03.05.2017
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HELP-Redaktion
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