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Schadenersatzrecht

Das Schadenersatzrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen jemand von einer anderen Person Ausgleich (Schadenersatz) für eine Schädigung verlangen kann.

Grundsätzlich trägt jeder seinen Schaden selbst. Soll der Schaden von einer anderen Person ersetzt werden, so müssen dafür besondere Gründe (sog. Zurechnungsgründe) vorliegen.

Neben dem Vorliegen eines Schadens setzt eine Ersatzpflicht (Ersatz für den Schaden) vor allem voraus, dass der Schaden von der Haftpflichtigen/von dem Haftpflichtigen (jene Person von der Schadenersatz gefordert wird) oder von einer Person oder von einer Sache, für die sie/er einzustehen hat, verursacht wurde.

Grundsätzlich muss noch hinzukommen, dass die Schädigerin/der Schädiger sich nicht so verhalten hat, wie sie/er sich hätte verhalten sollen und können. Die Schädigerin/der Schädiger muss also rechtswidrig und schuldhaft (d.h. persönlich vorwerfbar) gehandelt haben. Die Schädigerin/der Schädiger haftet also für ihr/sein Verschulden, weshalb von einer Verschuldenshaftung gesprochen wird.

Zur Verschuldenshaftung und somit zur Schadenersatzpflicht kann es kommen, wenn jemand ein Delikt begeht (z.B. Körperverletzung) oder wenn ein Vertrag verletzt wird. Wird ein Vertrag verletzt, besteht die Ersatzpflicht grundsätzlich nur gegenüber jener Person, mit welcher der Vertrag geschlossen wurde (sog. Vertragspartnerin/Vertragspartner).

Neben der Verschuldenshaftung gibt es noch andere Arten der Haftung (Gefährdungshaftung, Eingriffshaftung), durch welche eine Schadenersatzpflicht begründet werden kann.

Beispiele für Gefährdungshaftungen:

  • Produkthaftung nach dem PHG
  • Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflicht nach dem EKHG
Letzte Aktualisierung: 20. April 2022

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion