Begriffe mit G

Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

Buchstabennavigation

Gerichtskommissär

Die Gerichtskommissärin/der Gerichtskommissär ist eine/ein vom Gericht für die Abwicklung der Verlassenschaft bestellte Notarin/bestellter Notar.

Die Gerichtskommissärin/der Gerichtskommissär hat sicherzustellen, dass dem Willen der Verstorbenen/des Verstorbenen entsprochen wird und hat alle am Verlassenschaftsverfahren Beteiligte über ihre Rechte und mögliche Anträge zu informieren. Selbstverständlich unterliegen Notarinnen/Notare in Ihrer Funktion als Gerichtskommissärinnen/Gerichtskommissäre der Verschwiegenheitspflicht.

Weiterführende Links

Notarsuche (→ ÖNK)

Letzte Aktualisierung: 4. Mai 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion