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Begutachtungsentwurf

Ein Begutachtungsentwurf (Ministerialentwurf) ist die Erstfassung eines Gesetzesentwurfs seitens eines Ministeriums, der einem Begutachtungsverfahren unterzogen wird. In der Regel werden Gesetzesentwürfe vor ihrer Einbringung in den Nationalrat bestimmten Institutionen (z.B. Bundesministerien oder Kammern) übermittelt. Diese Institutionen können zu den Gesetzesentwürfen eine Stellungnahme abgeben.

Ausführliche Informationen zum Thema "Der Weg der Bundesgesetzgebung" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 20. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion