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Bundesgesetzblatt

Damit Rechtsvorschriften des Bundes, wie beispielsweise Bundesgesetze, verbindlich werden, müssen sie auch ordentlich verlautbart werden. Grundsätzlich erfolgt diese Verlautbarung durch Kundmachung der Rechtsvorschriften im Bundesgesetzblatt (BGBl). Seit 1. Jänner 2004 werden Rechtsvorschriften rechtlich verbindlich ausschließlich im Rahmen des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS) kundgemacht. Es ist zu beachten, dass nur die elektronisch signierte Fassung im Dateiformat PDF des Bundesgesetzblattes rechtlich verbindlich ist und die anderen Fassungen rechtlich unverbindlich sind. Ein Gesetz tritt grundsätzlich am Tag nach der Veröffentlichung (Kundmachung) im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Ausführliche Informationen zum Thema "Der Weg der Bundesgesetzgebung" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) (→ BMF)

Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2022

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion