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Verwahrung

In Verwahrung können Sachen, Personen und auch Tiere genommen werden. Die Verwahrerin/der Verwahrer ist verpflichtet, das Anvertraute sorgfältig aufzubewahren (zu betreuen). Eine Verwahrung kann entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen.

Beispiel

  • Kreditinstitut: Verwahrung von Wertpapieren
  • Gefängnis: Verwahrung von Straftäterinnen/Straftätern
  • Tierheim: Verwahrung von herrenlosen Tieren
Letzte Aktualisierung: 19. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion