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Versammlung

Eine Versammlung ist eine bestimmte Art von Zusammenkunft mehrerer Menschen (z.B. Kundgebung, Demonstration).

Laut Versammlungsgesetz müssen Versammlungen schriftlich angezeigt werden. Die Anzeige muss spätestens 48 Stunden vor dem Zeitpunkt der beabsichtigten Versammlung bei der Behörde einlangen.

Hinweis

Zuständig für die Versammlungsanzeige ist die Landespolizeidirektion bzw. die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat).

Von einer Versammlung abzugrenzen sind Zusammenkünfte in Form einer Veranstaltung (z.B. öffentliche Belustigungen, Umzüge, Feste und Tanzunterhaltungen). Informationen zur Veranstaltungsanmeldung finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 27. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion