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Einvernehmliche Auflösung

Eine einvernehmliche Auflösung kann zwischen der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber und der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer jederzeit vereinbart werden und bewirkt die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt. Grundsätzlich sind keine Formvorschriften einzuhalten.

Ausführliche Informationen zum Thema "Einvernehmliche Auflösung" finden sich auf USP.gv.at

Letzte Aktualisierung: 12. Mai 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion