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Höchstbeitragsgrundlage

Bei der Höchstbeitragsgrundlage handelt es sich um eine Einkommensschwelle, bis zu deren Höhe Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden müssen.

Im österreichischen System der Pflichtversicherung müssen alle Erwerbstätigen ab einem gewissen Einkommen Versicherungsbeiträge bezahlen. Diese müssen nur für jenen Teil des Einkommens entrichtet werden, der unter der Höchstbeitragsgrundlage liegt. Der Teil des Einkommens, der über der Höchstbeitragsgrundlage liegt, bleibt sozialversicherungsbeitragsfrei.

Im Jahr 2024 beträgt die Höchstbeitragsgrundlage 6.060 Euro brutto monatlich (das sind 202 Euro täglich).

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion