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Wegweisung

Die Wegweisung ist eine durch die Polizei ausgesprochene Anordnung, die Wohnung zu verlassen, samt einem Bereich im Umkreis von 100 m. Diese richtet sich an eine (potentielle) Gefährderin/einen (potentiellen) Gefährder und wird mit der Verhängung eines Betretungs- und Annäherungsverbot an die gefährdete Person im Umkreis von 100 m verbunden. Voraussetzung für die sofortige Wegweisung sowie die Verhängung eines Betretungs- und Annäherungsverbot ist die Annahme, dass ein gefährlicher Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit bevorsteht.

Ausführliche Informationen zum Thema "Sofortiges Betretungs- und Annäherungsverbot zum Schutz vor Gewalt" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 22. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion