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Änderungskündigung

Die Änderungskündigung ist eine Kündigung, die dann erfolgt, wenn sich die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer mit einer bestimmten Änderung des Arbeitsvertrages (meist eine Verschlechterung) nicht einverstanden erklärt.

Es gibt die auflösend bedingte Änderungskündigung und die aufschiebend bedingte Änderungskündigung. Bei der auflösend bedingten Änderungskündigung wird die Kündigung ausgesprochen, stimmt die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer dann aber binnen einer Frist der Änderung zu, wird sie rückwirkend wieder rechtsunwirksam. Die Kündigungsfrist beginnt mit dem auf den Ausspruch der mündlichen Kündigung bzw. dem auf den Zugang der schriftlichen Kündigung folgenden Tag zu laufen.

Bei der aufschiebend bedingten Änderungskündigung wird die Kündigung unter der Bedingung wirksam, dass die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer der Änderung nicht zustimmt. Die Kündigungsfrist beginnt erst, wenn feststeht, dass die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer der Änderung nicht zustimmt.

Es ist ausschließlich Sache der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers, ob sie/er das Arbeitsverhältnis auch unter den geänderten Bedingungen fortsetzen möchte.

Ausführliche Informationen zum Thema "Beendigung Arbeitsverhältnis" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 19. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion