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Bankvollmacht

Durch eine Bank- bzw. Kontovollmacht bestimmt der Kontoinhaber ausdrücklich einen Bevollmächtigten, der auf das Konto des Inhabers zugreifen, darüber verfügen und ihn vertreten darf. Die Vollmacht kann auf einzelne Geschäfte beschränkt werden und ist jederzeit widerrufbar.

Der Kontoinhaber kann auch mit einer Vorsorgevollmacht, die wirksam werden soll, wenn der Vollmachtgeber die erforderliche Geschäfts-, Einsichts-, Urteils- oder Äußerungsfähigkeit verliert, schriftlich einen Bevollmächtigten für bestimmt angeführte Angelegenheiten bestimmen. Die Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen werden.

Regelmäßig verlangen Banken Spezialvollmachten, die im Bankinstitut errichtet werden können.

Ausführliche Informationen zum Thema " Vorsorgevollmacht" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 26. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion