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Behindertenpass

Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis und dient als bundeseinheitlicher Nachweis einer Behinderung (unabhängig von der Art der Behinderung). Das Dokument wird in deutscher Sprache ausgestellt; die Bezeichnung "Behindertenpass" wird auch in englischer und französischer Sprache angebracht.

Neu

Bei Anträgen auf Ausstellung eines Behindertenpasses, die nach dem 1. September 2016 im Sozialministeriumservice einlangen, erfolgt die Ausstellung in Form einer Scheckkarte. Unbefristet ausgestellte Behindertenpässe, die der bisherigen Rechtslage entsprechen, bleiben weiterhin gültig. Ein automatischer Umtausch findet nicht statt. Auch bestehende Eintragungen in Behindertenpässen werden durch die neue Rechtslage nicht berührt.

Durch Vorlage des Dokuments erhält man bei diversen Veranstaltungen Ermäßigungen.

Manche Bundesländer stellen eigene Behindertenausweise aus, die Vergünstigungen bei lokalen und regionalen Verkehrslinien ermöglichen.

Ausführliche Informationen zum Thema "Behindertenpass" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 26. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion