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Generalvollmacht

Bei einer Generalvollmacht ist die/der Bevollmächtigte zum Abschluss aller Geschäfte bevollmächtigt, die überhaupt Gegenstand einer Vertretung sein können.

Ausführliche Informationen zum Thema "Vollmacht − Vertretung bei Behördenwegen" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 10. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion