Nichtraucherschutz und Rauchverbote
Wo gilt das gesetzliche Rauchverbot? Was umfasst das Verkaufsverbot an Jugendliche?
Neu
Seit 1. November 2019 ist Österreichs Gastronomie rauchfrei.
Das Rauchen ist sowohl in den Gasträumen als auch in allen anderen den Gästen zur Verfügung stehenden Bereichen verboten. Erlaubt bleibt es lediglich auf Freiflächen.
- Absolute (ausnahmslose) Rauchverbote
- Rauchverbote bzw. Nichtraucherschutz in Hotels und Beherbergungsbetrieben (mit oder ohne Gastronomiebetrieb)
- Rauchverbote bzw. Nichtraucherschutz in "sonstigen Räumen öffentlicher Orte"
- Rauchverbot bzw. Nichtraucherschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und Privatfahrzeugen
- Verkaufsverbot von Tabak- und verwandten Erzeugnissen an Jugendliche
Achtung
Die gesetzlichen Rauchverbote gelten sowohl für Tabakerzeugnisse als auch für verwandte Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten, pflanzliche Raucherzeugnisse und neuartige Tabakerzeugnisse (beispielsweise sogenannte Tabakerhitzer) und für Wasserpfeifen!
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz