Barumsatzverordnung 2015 – erlassene Neuerungen
ACHTUNG: Sie befinden sich im Archiv "Gesetzliche Neuerungen"!Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen NICHT die aktuelle Rechtslage wieder!
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – erlassene Neuerungen
Es werden Erleichterungen bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, bei der Registrierkassenpflicht und bei der Belegerteilungspflicht vorgesehen. Die Barumsatzverordnung 2015 (BarUV 2015) wurde am 9. September 2015 im Bundesgesetzblatt II Nr. 247/2015 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt II Nr. 247/2015 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" bzw. zum Begriff "Verordnung" finden sich auf HELP.gv.at.
Inhalt der Verordnung
Die wesentlichen Eckpunkte der Verordnung lauten:
Ziel
- Erleichterungen bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, bei der Registrierkassenpflicht und bei der Belegerteilungspflicht
Inhalt
- Sonderregelungen (z.B. vereinfachte Losungsermittlung) für:
- Umsätze im Freien
- Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von abgabenrechtlich begünstigten Körperschaften (z.B. Vereine)
- Automaten
- Online-Shops
- Leistungen außerhalb der Betriebsstätte
Inkrafttreten
- Inkrafttreten 1. Jänner 2016
Stand: 09.09.2015
Hinweis
Hinweis
Abgenommen durch:
HELP-Redaktion
HELP-Redaktion