Anerkennungs- und Bewertungsgesetz u.a. – beschlossene Neuerungen
ACHTUNG: Sie befinden sich im Archiv "Gesetzliche Neuerungen"!
Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen NICHT die aktuelle Rechtslage wieder!
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – beschlossene Neuerungen
Das Verfahren zur Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen und Berufsqualifikationen wird vereinfacht. Das Bundesgesetz zur Neuerlassung eines Anerkennungs- und Bewertungsgesetzes sowie zur Änderung des Bildungsdokumentationsgesetzes wurde am 11. Juli 2016 im Bundesgesetzblatt I Nr. 55/2016 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt I Nr. 55/2016 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Die zugrunde liegende Regierungsvorlage sowie deren Verlauf finden sich auf den Seiten des österreichischen Parlaments.
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" finden sich auf HELP.gv.at.
Inhalt des Gesetzes
Die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes lauten:
Ziele
- Vereinfachung des Verfahrens zur Anerkennung
- Förderung der qualifikationsadäquaten Integration am Arbeitsmarkt
- Erleichterter Zugang für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
Inhalt
- Anerkennungsportal und Ausbau der Beratungsstellen
- Einführung verfahrensrechtlicher Bestimmungen zur Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen
- Besondere Verfahrensbestimmungen für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
- Angleichung verfahrensrechtlicher Bestimmungen
- Statistische Erfassung
Inkrafttreten
- Inkrafttreten überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Hinweis
Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres